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 Wir übernehmen für Sie:

   ALLGEMEINE VERWALTUNG

  • die Instandsetzung bzw. Instandhaltung inkl. Auftragsausschreibung, Überwachung der Ausführung und Kontrolle der Arbeiten

  • die Rechnungskontrolle

  • das Vertragsmanagement mit Versicherungen und Versorgern

  • die Einberufung und Protokollierung von Eigentümerversammlungen

  • die Buchführung und Überwachung des Geldverkehrs

  • die Kontrolle der Zahlungseingänge und ggf. das gesamte Mahnwesen

  • die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Jahresabrechnung

  • die Erstellung eines maßgeschneiderten Wirtschaftsplans inkl. Kostenmanageme

   KAUFMÄNNISCHE VERWALTUNG

  • Buchführung der gemeinschaftlichen Gelder und Überwachung der regelmäßigen Hausgeldzahlungen

  • Durchführung der Rechnungs- und Belegprüfung mit dem Beirat

  • Erstellen von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen

  • Erstellen der jährlichen Hausgeldabrechnungen mit Ausweis der umlagefähigen Kostenpositionen nach der 2. Betriebskostenverordnung und der steuerbegünstigten Beträge gemäß § 35 a EStG (Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen)

  • Getrennte Ausweisung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage

  • Kontrolle des Rechnungswesens und der Eingangsrechnungen (Dienstleistungs-, Versorgungs- und Handwerksunternehmerrechnungen)

  • Überprüfung der Kostenarten nach Einsparungsmöglichkeiten und Umsetzung von Optimierungsmöglichkeiten durch Rahmenverträge

   TECHNISCHE VERWALTUNG

  • Überprüfung des baulichen Zustandes durch regelmäßige Objektbegehungen

  • Kontrolle der Gemeinschaftsanlagen im Innen- und Außenbereich

  • Erstellung und Fortschreibung von Instandhaltungs- und Finanzierungsplänen

  • Kontrolle der Hausmeisterleistungen, Reinigungskräfte und Handwerksaufträge

  • Überwachung von Wartungsverträgen für alle vorgeschriebenen, wiederkehrenden Prüfungen sowie die Umsetzung geltender Verordnungen

  • Einholung von Instandsetzungs- und Vergleichsangeboten zur Beschlussfassung der Eigentümerversammlung

  • Beauftragung und Überwachung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gemäß Beschlussfassung oder Verwaltervertrag

  • Umgehende Abwicklung von Versicherungsschäden

  • Bauherrenvertretung bei Modernisierungs-, Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen

  • Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen

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